Der BVK (Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute) hat jetzt das Internet-Vergleichsportal Check24 abgemahnt. Hintergrund ist die Überzeugung des Verbandes, das Internet-Vergleichsportale beim Versicherungsverkauf identische Anforderungen erfüllen müssen wie Vertreter.
Mit der Abmahnung setzt der Verband einen Leitantrag der letzten Mitgliederversammlung und ein entsprechendes Positionspapier bezüglich Vergleichsportalen um. Zentraler Punkt ist die schon seit Jahren geforderte Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt, zum Beispiel bezüglich
- der deutlichen Übermittlung der Statusinformation in verständlicher Textform beim ersten Geschäftskontakt,
- der Durchführung einer individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse,
- einer umfassenden individuellen Beratungsdokumentation.
Damit Ihnen insbesondere bei Online-Vermittlungen das nicht auch passiert, fragen Sie uns nach der technischen einwandfreien Lösung,