Allgemeine Geschäftsbedingungen VSP
Das Versicherungssoftwareportal (nachstehend VSP) bietet der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche ein Informations- und Werbeportal. Inhaber von VSP ist Martin Kinadeter. Nachfolgende AGB gelten für alle Leistungen, die VSP erbringt, sowie die Produkt-/ oder Dienstleistungsspezifischen AGB sind Grundlage für alle Rechtsgeschäfte mit VSP. Im Einzelfall müssen Abweichungen schriftlich vereinbart werden. Ergänzend gelten die AGB für die Online-Medien des Newsletter- und Homepage-Marketings für Geschäfte der darin beschriebenen Art.
1 Produkte und Dienstleistungen
VSP bietet folgende Produkte und Dienstleistungen:
1.) Software-Lizenzgeschäft:
VSP fungiert bei Software-Bestellungen lediglich als Vermittler. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. VSP übernimmt keine Haftung dafür, dass das jeweilige Produkt für die vom Kunden vorgesehene Aufgabe geeignet ist.
2.) Vertriebs-, Marketing- und Softwareberatung:
VSP berät Interessenten zu den o. g. Bereichen. Eine Honorierung erfolgt zu Stunden und Tagessätzen. Andere Abrechnungsmodelle können vereinbart werden.
3.) Online-Werbung auf der Website und im VSP Newsletter: Es gelten dazu die AGB Newsletter und Anzeigen
4.) Sonstige Marketingdienstleistungen: VSP Messeservice und Roadshows.
2 Vertragsbeginn / Vertragsende
Der Vertrag beginnt zu dem im Auftrag bezeichneten Zeitpunkt. Falls nicht anders vereinbart beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages eine schriftliche Kündigung eingegangen ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3 Aufträge / Preise
Ein Auftrag kommt regelmäßig durch eine schriftliche Vereinbarung zustande. Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste oder dem individuellen Angebot zu entnehmen.
Mit dem erteilten Auftrag räumt der Vertragspartner VSP das Recht ein, seine Firmendaten, sein Logo und eventuelle Demoversionen oder Präsentationsfilme in das Portal einzupflegen. Eine Haftung gegen eine eventuelle Verletzung gegen das Urheberechtsgesetz, insbesondere §11, kann nicht geltend gemacht werden. VSP wird gestattet, auf der eigenen Website die Projekte inklusive Namensnennung und Hinterlegung des Logos zu benennen. Sollte dies aus wichtigem Grunde nicht sinnvoll oder gewünscht sein, so wird VSP auf die Nennung des Namens und des Logos verzichten.
3b Präsentationsfilme / Demoversionen
Über einen externen Link hat der Kunde die Möglichkeit, Präsentationsfilme und Demoversionen zu zeigen. VSP übernimmt keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Beiträge.
4 Kundendaten
Logos, Texte, Bilder und Präsentationsfilme werden vom Vertragspartner bereitgestellt. Deren Inhalte unterliegen der Verantwortung des Vertragspartners und werden auf dessen Verantwortung zur Verfügung gestellt. Der Vertragspartner bestätigt, dass von ihm geliefertes Material (Logo, Präsentationsfilme und Texte) frei von Rechten Dritter ist und stellt VSP von seinen eigenen Rechten und von allen Rechten Dritter frei. VSP unterliegt hierfür keiner Überprüfungspflicht. Sollte der Vertragspartner innerhalb von 4 Wochen kein Material zur Verfügung stellen, wird Standardmaterial verwendet. Der Vertragspartner erklärt sich mit dem Eintrag auf der VSP-Website gemäß §11 Urheberrechtsgesetz einverstanden. VSP wird gestattet, auf der eigenen Website die Projekte inklusive Namensnennung und Hinterlegung des Logos zu benennen. Sollte dies aus wichtigem Grunde nicht sinnvoll oder gewünscht sein, so wird VSP auf die Nennung des Namens und des Logos verzichten.
5 Leistungen
Der Leistungsumfang bestimmt sich nach dem unterschriebenen und von VSP bestätigten Auftrag.
6 Leistungserbringung und Aufwendungsersatz
1.) Voraussetzung für ihre Einhaltung ist, dass der Vertragspartner alle zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Angaben und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellt. Fehlt es hieran, so gilt eine Bearbeitungsfrist um einen entsprechenden Zeitraum ohne weiteres als verlängert. Entsprechendes gilt bei allen von uns unverschuldeten Lieferstörungen für den Zeitraum der Störung. Ein Schadenersatzanspruch entsteht nur bei nachweislichem Verschulden von VSP. Die Logos, Texte und Präsentationsfilme werden nach Erhalt zeitnah auf die Website eingepflegt, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Unterlagen.
2.) Beratung und Aufwendungsersatz
Ein Personentag entspricht 8 Stunden; eine Aufteilung der Gesamtzeit ist nach Abstimmung möglich. Ein sammeln nicht verbrauchter Zeit eines Monats auf den Folgemonat ist nach Abstimmung möglich.
Fahrtkosten und Spesen werden gesondert berechnet. Es werden jeweils die unter sachlich zu vertretenden Gesichtspunkten günstigsten Verkehrsmittel genutzt. D.h. z.B. Bahnfahrt 2. Klasse und Km-Berechnung mit 0,50 € je gefahrenen Kilometer. Hotelkosten werden auf 100,00 € je Nacht und Berater begrenzt. Die Berechnung von Reisezeiten wird mit 25% des Tagessatzes, umgerechnet auf die tatsächlich verbrauchten Stunden berechnet.
7 Urheberrecht
Martin Kinadeter stehen sämtliche Urheberrechte an VSP zu.
8 Zahlweise / Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen werden zu Beginn des Vertrages fällig, sofern nichts anderes vereinbart; bei unterjährigen Zahlweisen ratierlich mit Beginn des ersten Vertragsmonats. Die fälligen Zahlungen werden nach Rechnungserstellung vom Kundenkonto abgebucht. Die vertraglich vereinbarten einmaligen Einrichtungsgebühren werden zum Vertragsbeginn fällig. Auch bei kundenseitigen Verzögerungen durch fehlende Lieferung der benötigten Daten, werden die vereinbarten Zahlungen fällig.
9 Zahlungsverzug / Mahnwesen
Zahlungsverzug oder Rückbuchungen können zur sofortigen Einstellung aller Leistungen führen. Kommt der Vertragspartner mit mehr als einem Rechnungsbetrag in Verzug, behält sich VSP die Aufhebung des Vertragsverhältnisses vor. In diesem Fall werden noch offene Beträge zzgl. externer Verfahrens- und Bearbeitungskosten eingefordert. Das eingeleitete Mahnverfahren erfolgt grundsätzlich über die Gesamtforderung des Vertrages.
10 Rechte und Pflichten
1.) Alle Parteien sind verpflichtet, Änderungen ihrer Geschäftsadresse, der Bankverbindung oder anderer geschäftsrelevanter Angaben der jeweiligen anderen Partei unverzüglich mitzuteilen, bzw. berechtigt, deren umgehende Mitteilung anzumahnen.
2.) Vertragsänderungen erhalten nur mit schriftlicher Zustimmung der Vertragspartner Gültigkeit.
11 Haftung
Sollte eine der oben genannten Leistungen von VSP nicht durchgeführt werden können, so kann daraus kein Haftungsanspruch entstehen. Bereits vereinnahmte Gelder werden voll- oder anteilig an den Vertragspartner zurückgezahlt.
Eine Haftung wird im Übrigen auf Vorsatz und grob fahrlässigen Verhaltens beschränkt, ausgenommen sind hiervon Schäden gegen Körper und Gesundheit. Bei Wartungsarbeiten am Server entstehen für den Vertragspartner keine Ersatzansprüche. Eine Haftung wird bei weiteren Punkten ausgeschlossen: zeitnahe Einbindung der Firmendaten und technische Umsetzung. Wir distanzieren uns ausdrücklich von den Inhalten der von uns verwiesenen Internetseiten, auf deren Gestaltung wir keinen Einfluss haben. Wir übernehmen keine Haftung für Ergebnisse beliebiger Art, welche durch Nutzung der Inhalte unserer Internetseite direkt oder indirekt entstehen. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine Benachrichtigung ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. VSP wird ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kontakte vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
12 Veranstaltungen
1.) Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen.
2.) VSP behält sich vor, Anmeldungen zu prüfen und abzulehnen. Eine Anmeldebestätigung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
3.) Nach Anmeldebestätigung sind 30% der Teilnahmegebühr sofort fällig; der Restbetrag bis 6 Wochen vor Veranstaltungstermin.
4.) Bei einer Stornierung der Anmeldung durch den Teilnehmer nach Anmeldebestätigung fallen bis 10 Tage vor Veranstaltungstermin 30%, danach 100% Stornogebühren an.
5.) Bei einer Absage der Veranstaltung durch VSP erfolgt eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6.) Teilnehmer an Veranstaltungen von VSP erklären sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass ihnen Informationen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, per E-Mail zugesendet werden. Außerdem willigen sie ein, dass die von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten durch den Veranstalter VSP Versicherungssoftwareportal zur Zusendung weiterer Informationen, die im Zusammenhang mit dieser und ähnlichen Veranstaltungen stehen, gespeichert und verwendet werden. Mit dem Besuch der Veranstaltung erklären sie sich damit einverstanden, dass alle dort von ihrer Person entstehenden Bild- und Filmaufnahmen unwiderruflich zeitlich, räumlich sowie inhaltlich uneingeschränkt für redaktionelle und werbliche Zwecke in Bezug auf die Veranstaltung genutzt werden dürfen.
13 Datenschutz, gem. DSGVO
Wir nehmen Datenschutz ernst und halten uns an geltendes Recht gemäß DSGVO. VSP ist zur Speicherung personenbezogener Daten berechtigt, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist. Mahnverfahren werden auch durch beauftragte Firmen ausgeführt. Die entsprechende Speicherung in öffentlichen Auskunftsdateien wird daher nicht gesondert schriftlich angezeigt. Die im Zusammenhang mit Aufträgen ggf. eingesehenen Kundendaten unterliegen einer besonders strengen Auslegung der DSGVO. Solche Daten werden streng vertraulich behandelt und vor Zugriff Dritter geschützt. Weitere Auskünfte zum Thema Datenschutz erhalten Sie durch unsere Datenschutzerklärung.
14 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für alle Rechtsgeschäfte gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. VSP behält sich jedoch vor, Klage auch am Firmen- bzw. Wohnsitz der Vertragsparteien zu erheben.
15 Salvatorische Klausel
Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.
Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in den AGB oder im Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
Stand: 01.04.2019
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel
Das VSP Software Portal und versicherungssoftwareportal.de (nachstehend VSP) bieten der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche ein Informations- und Werbeportal. Inhaber von VSP ist Martin Kinadeter. Nachfolgende AGB gelten für die Online-Medien des Newsletter- und Homepage-Marketings. Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und anderen Werbemitteln gelten für alle anderen Leistungen die VSP erbringt, die normalen AGB (Link). Diese sind Produkt-/ oder Dienstleistungsspezifische AGB´s und dienen als Grundlage für alle Rechtsgeschäfte mit VSP.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und der VSP (im Folgenden: „Auftragnehmerin“) über die Schaltung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel des Auftraggebers (im Folgenden insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) auf der Webseite der Auftragnehmerin (www.versicherungssoftwareportal.de) und/oder in elektronischen Newslettern der Auftragnehmerin zum Zwecke der Verbreitung. Diese AGB gelten nicht für die Schaltung von Anzeigen in Printmedien.
- „Anzeigenauftrag“ im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung von Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten auf der Website der Auftragnehmerin und/oder in elektronischen Newslettern der Auftragnehmerin zum Zwecke der Verbreitung.
- Die Auftragnehmerin veröffentlicht die Anzeigen für die vertraglich vereinbarte Dauer oder bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten Ad Impressions (Aufrufe der Anzeigen) auf der vertraglich vereinbarten Werbefläche (Website, Landingpage und/oder elektronischer Newsletter).
- Auftraggeber kann der Werbungtreibende selbst sein oder eine Agentur oder ein sonstiger Dienstleister, der im Auftrag eines Dritten für dessen Waren und/oder Dienstleistungen wirbt. Der Vertrag kommt vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung mit demjenigen zu Stande, der gegenüber der Auftragnehmerin als Auftraggeber auftritt. Im Falle der Buchung für einen Dritten, ist dieser der Auftragnehmerin zu benennen.
- Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber diese AGB für den jeweiligen Auftrag in der bei Auftragserteilung jeweils gültigen Fassung und die jeweils gültige Preisliste der Auftragnehmerin als verbindlich an.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
- Werbemittel können z.B. aus Bildern, Texten, Tonfolgen, Bewegtbildern (u.a. Banner) oder aus sensitiven Flächen bestehen, die beim Anklicken mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse eine Verbindung zu weiteren Daten herstellen, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
- Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin kommt zu Stande, wenn die Auftragnehmerin den Auftrag schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein von der Auftragnehmerin erstelltes Angebot ohne Änderungen schriftlich annimmt. Telefax und Email wahren die Schriftform.
- Terminvereinbarungen und Platzierungswünsche des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin dies in der für den Vertragsschluss erforderlichen Form bestätigt hat.
- Ist im Rahmen des Vertrages das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen durch den Auftraggeber vereinbart, so hat er diese innerhalb der zwischen den Parteien vereinbarten Frist zur Veröffentlichung abzurufen. Ist keine Frist vereinbart, so hat der Auftraggeber die Anzeigen binnen eines Jahres nach Vertragsschluss abzurufen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Recht des Auftraggebers ersatzlos, Anzeigen abzurufen.
- Ruft der Auftraggeber Anzeigen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig ab, so steht ihm kein Anspruch auf Rückzahlung der vereinbarten Vergütung zu.
- Der Auftraggeber sichert der Auftragnehmerin zu, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt und die Anzeigen deutlich als Werbemittel erkennbar sind. Wird durch die Anzeige auf andere Seiten verwiesen (Link), so übernimmt der Auftraggeber eine Gewähr dafür, dass diese Seiten
– keine Rechte (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte) Dritter verletzen,
– nicht gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen und keine Viren, Würmer, Trojaner oder sonstige Links oder Verfahren beinhalten, die die Auftragnehmerin oder die Internetnutzer schädigen können oder der Verbreitung von Viren, Würmern oder Trojanern dienen.
- Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der ihr von dem Auftraggeber überlassenen Werbemittel und der Seiten, auf die durch einen Link in den Anzeigen verwiesen wird, von Dritten gegen sie geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung.
Die vorstehenden Regelungen gelten sinngemäß auch für den Fall, dass der Auftraggeber aus anderen Gründen als zum Zwecke der Werbung dem Auftragnehmer Content (Text oder Bild) zur Verfügung stellt. Auch in diesen Fällen obliegt es dem Auftraggeber, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen, sollten diese im Zusammenhang mit dem zugelieferten Content erhoben werden.
- Die Auftragnehmerin behält sich vor, Anzeigenaufträge abzulehnen, den (weiteren) Abruf von Anzeigen durch den Auftraggeber zu untersagen und die Abrufmöglichkeit zu entziehen, wenn…
– der Inhalt einer Anzeige gegen Gesetze oder behördliche Auflagen und Bestimmungen verstößt, oder…
– eine Anzeige Werbung Dritter oder für Dritte enthält, ohne dass dies der Auftragnehmerin zuvor zur Kenntnis gebracht worden ist, oder…
– die Veröffentlichung einer Anzeige für die Auftragnehmerin aufgrund ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form der Auftragnehmerin nicht möglich oder zumutbar ist, oder…
– aufgrund einer Anzeige ein Streit zwischen der Auftragnehmerin und einem Dritten oder dem Auftraggeber und einem Dritten besteht, infolgedessen ein Dritter Schadensersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin wegen der Veröffentlichung der Anzeige geltend machen könnte.
- Macht die Auftragnehmerin von ihrem Ablehnungsrecht nach bereits erfolgter Veröffentlichung einer Anzeige Gebrauch, so ist der Auftraggeber berechtigt, der Auftragnehmerin eine neue oder geänderte Anzeige zur Verfügung zu stellen, die nicht gegen Ziff. 14 dieser AGB verstößt. Hierdurch eintretende Verzögerungen bei der Veröffentlichung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ein Recht auf Rückerstattung der Vergütung steht dem Auftraggeber in keinem Fall zu, wenn der Inhalt einer Anzeige gegen Ziff. 14 verstößt.
- Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere, ob gesetzliche Vorschriften des Wettbewerbs- und Urheberrechts verletzt werden.
- Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, wenn sich dadurch der Inhalt der Anzeige ändert.
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Anzeigen, die nicht als solche erkennbar sind, bei der Veröffentlichung als „Anzeige“ zu kennzeichnen oder vom Aufraggeber zu verlangen, dass dieser eine entsprechende Kennzeichnung vornimmt. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Die Auftragnehmerin kann die Anzeige auch vom redaktionellen Inhalt räumlich absetzen, um den Werbecharakter deutlich zu machen.
- Die Werbemittel sind spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin in vollständiger, einwandfreier und für die Schaltung geeigneter Form vom Auftraggeber anzuliefern. Die Auftragnehmerin unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn an dem Anzeigentext oder an einer Vorlage noch Änderungen vorgenommen werden müssen.
- Stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin die Werbemittel nicht so rechtzeitig zur Verfügung, dass die Anzeige zu dem vereinbarten Schaltungstermin veröffentlicht werden kann, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Veröffentlichung zum nächstmöglichen Schaltungstermin vorzunehmen. Hat der Auftraggeber einen bestimmten Zeitraum gebucht, so verschiebt sich dieser entsprechend in die Zukunft. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die vereinbarte Anzahl von Ad Impressions innerhalb eines kürzeren Zeitraums zu ermöglichen. Der Auftraggeber kann sich statt mit einer Verschiebung des Veröffentlichungszeitraums mit einer geringeren Anzahl von Ad Impressions im ursprünglich vereinbarten Zeitraum einverstanden erklären. Keiner der genannten Fälle berechtigt den Auftraggeber zu einer Kürzung der Vergütung.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anzeige nach erstmaliger Schaltung zu prüfen und der Auftragnehmerin unverzüglich anzuzeigen, wenn die Anzeige Fehler bzw. Mängel aufweist.
- Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtiger oder unvollständiger Veröffentlichung der Anzeige nach seiner Wahl Anspruch auf Zahlungsminderung oder die Veröffentlichung einer einwandfreien Ersatzanzeige (Nachbesserung). Lässt die Auftragnehmerin eine ihr zum Zwecke der Nacherfüllung vom Auftraggeber gestellte angemessene Frist verstreichen, so steht dem Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung zu. Gleiches gilt im Falle fehlerhaft erstellter Anzeigen durch die Auftragnehmerin beim elektronischen Newsletterversand. In diesem Fall kann der Auftraggeber den Auftrag widerrufen, wenn die Ersatzanzeige nicht mängelfrei ist.
- Die Auftragnehmerin übernimmt die dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Übliche Ausfallzeiten aufgrund von planmäßigen und außerplanmäßigen Wartungsarbeiten berechtigen den Auftraggeber nicht zur Kürzung der Vergütung oder zur Geltendmachung sonstiger Rechte. Gleiches gilt für Zeiten, in denen die Wiedergabe der Anzeige nicht möglich ist aus Gründen, die von der Auftragnehmerin nicht zu vertreten sind (z.B. höhere Gewalt, Streiks oder Hackangriffe).
- Weitergehende Mängelansprüche sowie Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen
– des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit,
– bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
– wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht, oder…
– im Falle der Nichteinhaltung etwa übernommener Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien.
Wesentliche Vertragspflichten sind die jeweiligen vertraglichen Hauptleistungspflichten sowie sonstige vertragliche (Neben-)Pflichten, die im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Der Höhe nach ist die Haftung stets auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.
- Im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz, gelten vorstehende Haftungsbeschränkungen nicht. Ansprüche der Auftraggeber wegen entgangenen Gewinns sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
- Die Abrechnung erfolgt in der Regel auf Basis des von der Auftragnehmerin erstellten Reportings. Weicht ein von dem Auftraggeber erstelltes Reporting hiervon ab, so bemühen sich die Parteien um eine einvernehmliche Regelung, welche Reportingzahlen der Abrechnung zu Grunde gelegt werden. Es kann ein Mittelwert vereinbart werden.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden die fälligen Forderungen mit 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst.
- Wird dem Auftraggeber aufgrund eines von diesem versprochenen oder in Aussicht gestellten zukünftigen, dann in Summe rabattfähigen Buchungsvolumens ein Rabatt gewährt, und wird das anfangs unterstellte Volumen am Ende des vereinbarten Zeitraums nicht erreicht, so hat der Auftraggeber den Betrag nachzuzahlen, der ihm aufgrund des anfangs unterstellten zukünftigen Buchungsvolumens als Rabatt eingeräumt worden ist.
- Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, vom Auftraggeber Vorkasse zu verlangen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber sich bereits im Zahlungsverzug mit einer Zahlung befindet und weitere Aufträge vom Auftraggeber erteilt worden sind. Die Auftragnehmerin kann die Ausführung der weiteren Aufträge oder die Veröffentlichung von Anzeigen von einer Vorauszahlung oder dem vollständigen Ausgleich bereits fälliger Rechnungen durch den Auftraggeber abhängig machen.
- Die Auftragnehmerin liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Screenshot der veröffentlichten Anzeige als Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der Auftragnehmerin über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Auf Wunsch des Auftraggebers liefert die Auftragnehmerin ein Reporting über die Veröffentlichung der Anzeige.
- Die Pflicht zur Aufbewahrung vom Auftraggeber übersandter Werbemittel endet drei Monate nach Ablauf des vereinbarten Veröffentlichungszeitraums. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Werbemittel darüber hinaus unbegrenzt aufzubewahren.
- Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Rechte des Auftraggebers an den Werbemitteln, insbesondere das Urheberrecht, zu wahren.
- Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber ist möglich. Sie bedarf der Textform (Brief, Fax, Email). Bei einer Stornierung mindestens 6 Werktage vor Schaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Bei Stornierungen, die danach, aber vor Schaltungsbeginn erfolgen, sind vom Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung zu bezahlen. Bei einer späteren Stornierung, d.h. nach erstmaliger Schaltung der Anzeige, beziehungsweise nach Ablauf des vertraglich vereinbarten – erstmaligen – Schaltungstermins, ist die Auftragnehmerin berechtigt, dem Auftraggeber 100% der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen. Als Stornierung gilt es auch, wenn der Auftraggeber der Auftragnehmerin die Werbemittel nicht zur Verfügung stellt mit der Folge, dass eine Veröffentlichung der Anzeige nicht stattfinden kann.
- Datenschutz gemäß DSGVO
Wir nehmen Datenschutz ernst und halten uns an geltendes Recht gemäß DSGVO. VSP ist zur Speicherung personenbezogener Daten berechtigt, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist. Mahnverfahren werden auch durch beauftragte Firmen ausgeführt. Die entsprechende Speicherung in öffentlichen Auskunftsdateien wird daher nicht gesondert schriftlich angezeigt. Die im Zusammenhang mit Aufträgen ggf. eingesehenen Kundendaten unterliegen einer besonders strengen Auslegung der DSGVO. Solche Daten werden streng vertraulich behandelt und vor Zugriff Dritter geschützt. Weitere Auskünfte zum Thema Datenschutz erhalten Sie durch unsere Datenschutzerklärung.
- Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin. Gerichtsstand ist Hamburg.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Salvatorische Klausel
Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.
Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in den AGB oder im Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
Stand 01.04.2019