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Neues Gesetz verpflichtet Makler zur Fortbildung – Wer? Wann? Was?
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17.12.2020, 11 Uhr
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Wussten Sie bereits, dass seit dem 01.08.2018 alle selbständigen Immobilienmakler/-vermittler, darunter auch die freien Handelsvertreter, gemäß § 34c der Gewerbeordnung (GewO) regelmäßig in einem Zeitraum von 3 Kalenderjahren 20 Zeitstunden Fach-Fortbildung nachzuweisen haben? Dabei ist es unerheblich, ob Sie bereits mehrere Jahre Berufserfahrung haben oder nicht.
Bis Ende 2020 müssen Verwalter und Makler/Vermittler das vorgeschriebene Fortbildungspensum erstmals erbringen.
Wenn Sie Ihr Gewerbe nach § 34c weiterhin betreiben wollen, zeigen wir Ihnen eine passende und einfache Lösung zur Fortbildungspflicht für Sie.
In einem kostenfreien Webseminar informieren wir Sie am 17.12.2020 über
* das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung
* das PMA® Fachtraining für Immobilienmakler auf E-Learning Basis
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier (klick)