Kommentar von Martin Kinadeter zum nachfolgenden Artikel

Neuer DIN-Standard für die Finanzberatung

Die Entwicklung und Bereitstellung von DIN-Standards und DIN-Normen als Basis zur Qualitätssicherung in der Finanzberatung ist aus unserer Sicht eine richtige und sinnvolle Maßnahme. Wie im Artikel ausgeführt wird, ist die Anwendung freiwillig – und wird es nach unserer Einschätzung auch in absehbarer Zeit, keine gesetzliche Pflicht zur Einbindung und damit Einhaltung dieser Vorgaben in der Finanzberatung, und damit in entsprechende Analysesoftware geben. Unabhängig davon spielen für Makler, Vertriebe und Pools bei der Auswahl der passenden Analyse-Software ohnehin noch viele weitere Kriterien, individuell bezogen auf das Angebotsspektrum, die Kundenstruktur und die Firmenziele eine wichtige Rolle.

Hierfür stellt das VersicherungsSoftwarePortal mit der Marktstudie „Finanz- und Vorsorgeanalysen“ eine umfassende Übersicht zur Verfügung. Auf dieser Basis, die für am Markt präsente Analysesoftware zahlreiche grundlegende Aspekte und Kriterien zur persönlichen Bewertung und Vorauswahl gegenüberstellt, können Interessenten zumindest eine Vorauswahl treffen.

Ein Auszug der Studie kann kostenlos, die Gesamtstudie gegen eine Gebühr von € 345,00 per E-Mail an info@versicherungssoftwareportal.de angefordert werden.

Darüber hinaus bietet das VSP als kompetente und neutrale  Anlaufstelle individuelle Auswahl- und Entscheidungsberatung an.  

Kontakt: info@versicherungssoftwareportal.de


Artikel: Neuer DIN-Standard für die Finanzberatung

Nach der DIN SPEC 77222 „Standardisierte Finanzanalyse für Privathaushalte“ stellt der DIN- eigene Beuth- Verlag jetzt mit der DIN SPEC 77223 „Standardisierte Vermögens- und Risikoanalyse“ einen weiteren Standard des Deutschen Instituts für Normung bereit. Auch diese Spezifikation dient zur Verbesserung der Beratungsqualität in der deutschen Finanzdienstleistung. Beide DIN-Standards hat die Defino Gesellschaft für Finanznorm GmbH initiiert; sie sollen dazu beitragen, Finanzberatung verstärkt auf die Basis von verständlichen und verlässlichen Analyseergebnissen zu stellen.

Wesentliche Inhalte der DIN SPEC 77223 sind:

  • Standards und Regeln für die Prüfung von Kenntnissen und Erfahrungen der Privatanleger mit Vermögensanlagen
  • der Aufbau der Vermögensbilanz und die Ermittlung des Risiko-Indexes aus der Vermögensbilanz
  • die Ermittlung der subjektiven Risikobereitschaft des Anlegers anhand von Risikoportfolios mit 5 definierten Risikoklassen
  • die Prüfung der finanziellen Risikotragfähigkeit durch Liquidität und Vermögen
  • die Erteilung von Hinweisen auf existenzielle Risiken bei Absicherung und Vorsorge
  • und die Erstellung eines Risikoanalysebogens bzw. Analyseprotokolls, das konform ist mit WpHG/FinVermV.

Der in der DIN SPEC 77223 definierte Prozess setzt auf der ganzheitlichen Analyse nach der DIN SPEC 77222 auf und vertieft diesen bezogen auf die Anlagethemen. Die einschlägigen Gesetze regeln den Prozess der Anlageberatung im Groben, lassen aber sehr viel Spielraum in der Anwendung. „Diesen Spielraum sinnvoll zu füllen, Verbrauchern und Beratern Sicherheit zu geben und damit Verbrauchervertrauen zu stärken, ist das Ziel des neuen DIN Standards“, so Defino-Geschäftsführer Dr. Klaus Möller.

Die Umsetzung von DIN-Normen und DIN-Standards ist freiwillig. Sie sind keine Gesetze, aber sie ergänzen sie. Damit erfüllen sie für viele Branchen selbstregulierende Funktionen und sorgen für Verlässlichkeit und Klarheit. „Davon kann die Finanzdienstleistungsbranche noch sehr viel mehr gebrauchen. Ihre Beratungs- und Produktwelt ist unnötig komplex, für die Verbraucher weitgehend unverständlich und vielfach von Willkür und Unverbindlichkeit geprägt. Deshalb wird die 77223 sicher nicht der letzte DIN Standard sein, den wir auf den Weg bringen“, ergänzt Möller.

An der Entwicklung der neuen DIN SPEC haben neben den Defino-Experten auch Vertreter der Stiftung Warentest, des Verbraucherrats im DIN, des Arbeitskreises Beratungsprozesse, der Deutschen Bank, der Volksbank Emmerich-Rees, mehrerer Vertriebs- und Wirtschaftsprüfungs-gesellschaften sowie Wissenschaftler von Hochschulen in Ludwigshafen und Berlin mitgewirkt.

Quelle: experten.de / 15.01.2016