Wer Immobilienmakler werden will oder bereits ist, muss die gesetzliche verordnete Fortbildungspflicht bis zum 31.12.2020 erfüllen. Andernfalls droht den Besitzern der Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO deren Verlust. 

Grundlage ist die seit dem 01. August 2018 bestehende Pflicht für Immobilienmakler und Verwalter, regelmäßige Weiterbildungen nachweisen zu können. Und eine „Alte-Hasen-Regelung“ gibt es auch nicht mehr.

Wir zeigen Ihnen daher, wie Sie von der „Pflicht zur Kür“ kommen, denn wer sich nicht weiterqualifiziert, der überlässt anderen gute Geschäfte.

In unserem kostenlosen LIVE-Webseminar stellen wir Ihnen deshalb nicht nur besonders interessante Lösungen vor, wie Sie unkompliziert, flexibel und kostengünstig von Ihrem Büro aus die Fortbildungspflicht erfüllen können, sondern auch wie Sie sich zum Immobilienmakler IHK oder zum PMA© Geprüfter Immobilienbewerter für Privatimmobilien weiterbilden können.

17.12.2020, 11 Uhr

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