Der Verkauf eines Unternehmens, ein Betriebsübergang ist komplexer als viele sich das im ersten Moment vorstellen. Dabei ist es egal, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine GmbH oder eine andere juristische Rechtsform handelt. Oder „nur“ um einen Bestandsverkauf, auf dessen Besonderheiten wir im Verlauf des Beitrags eingehen werden. 

Denn auch wenn der Kerngrundsatz einfach und klar scheint, dass in einem solchen Fall alle Rechte und Pflichten auf den neuen Inhaber übergehen, stellen sich oft viele Detailfragen. 

Bei der Veräußerung des gesamten Unternehmens oder Teilen davon gilt es neben der Aufstellung und Bewertung von Immobilien, Technik, Fuhrpark oder ähnlichem auch zu klären, welche vertraglichen Verpflichtungen z.B. aus Arbeitsverträgen, bestehen, welche Verträge mit Kunden und Dienstleistern bestehen usw. Dabei entsteht für den potentiellen Käufer oft die Frage, ob es wirklich Sinn macht, das Gesamtpaket zu übernehmen oder ob für ihn letztlich nur ein Betriebsteil, eine Betriebsstätte, bestimmte Geschäftsbereiche oder Daten (Stichwort Bestandsübernahme) wirklich von Interesse sind. 

Unabhängig von dieser Entscheidung ist auf jeden Fall im beidseitigen Interesse immer wichtig, dass der Verkäufer umfassende, vollständige Angaben, gerade auch risikobehaftete Aspekte, wie laufende Verhandlungen und Verfahren macht. Andernfalls kann beim Käufer im äußersten Fall ein Anspruch auf eine Rückabwicklung entstehen. 

Schon diese kurze Zusammenfassung zeigt, dass es in jedem Fall wichtig und sinnvoll ist, von Anfang an fachliche und rechtliche Beratung hinzuzuziehen.

Eine Besonderheit, auf die wir an dieser Stelle besonders hinweisen wollen, ist ein Konfliktpotenzial, das beim Bestandsverkauf besteht. Denn wie wir in unseren Gesprächen und Beratungen immer wieder feststellen, besteht zwar relativ schnell und leicht eine Grundübereinkunft über den Verkauf. Was aber dabei oft vernachlässigt wird und dann in der konkreten Umsetzung zu Konflikten führt, mit dem Potenzial im extremen Fall eines versuchten Widerrufs des Geschäfts durch den Käufer, ist die technische Abwicklung.

Im Regelfall arbeiten Verkäufer und Käufer mit unterschiedlicher Software. Daher muss sichergestellt und als Vertragsbestandteil in den Vertrag integriert werden, dass eine technisch reibungslose Übertragung des Bestands mit allen Details von einem System auf das andere möglich ist. Insbesondere Einzelmakler oder kleine Verbünde, die keinen eigenen IT-Spezialisten beschäftigen, kommen dabei schnell an ihre Grenzen.

Da empfiehlt sich schon in den Verhandlungen die Einbeziehung eines neutralen Experten, zum Beispiel vom VSP Software Portal. Dieser prüft in welcher Form die Daten des Bestands zur Übergabe bereit gestellt werden (können) und welche Voraussetzungen auf Käuferseite für die Integration der Daten bestehen (müssen), gleicht diese miteinander ab, erstellt ein Konzept und begleitet im Idealfall die gesamte Migration. 

Unter Umständen macht bei der Gelegenheit auch die Anschaffung einer neuen Software Sinn, um die bisherigen und die neuen Daten in einem System zusammenzuführen. Oftmals ist ein solcher Bestandskauf Anstoß und Chance, die seit Jahren genutzte und durchaus bewährte, aber im Grunde doch in die Jahre gekommene und nicht mehr wirklich den heutigen Möglichkeit und Anforderungen gerecht werdende Software auf den Prüfstand zu stellen.

Egal ob angestoßen durch eine geplante Bestandsübernahme oder einfach, weil Ihre Software schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat, lohnt sich immer eine regelmäßige Analyse.

Fordern Sie hierzu gerne den VSP-Funktionsfragebogen für Softwareanalyse an: 040 600 97 007 oder E-Mail.

Hierüber können Sie auch Kontakt zu unseren Experten bezüglich aller Fragen rund Beratungen rund um Software für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen aufnehmen.