Die Anpassung des Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung auf 1,0 % zum 1. Januar 2025 ist seit längerem beschlossene Sache.
Diese Änderung ist zwar für Verbraucher grundsätzlich eine positive Nachricht, die sich auch entsprechend auf die Branche und den Wettbewerb auswirken wird.
Anpassungen des Rechnungszinses stellen Versicherer aber vor große Herausforderungen.
Natürlich bietet die Anpassung auch Chancen wie ein Relaunch von Altersvorsorge- und Biometrieprodukten. Insbesondere für den Vertrieb. Durch neue oder optimierte Produkte entstehen neue Ansprachemöglichkeiten und Verkaufsanlässe.
Es sind durch neue Produkte mit dem geänderten Rechnungszins allerdings umfangreiche Änderungen bei den IT-Systemen und Prozessen notwendig. Dazu kommt oft ein komplett neues Marketing.
Wo stehen die Versicherer aktuell in diesem Prozess?
Neue Produkte betreffen u.a. die Bestands- und Vergütungssysteme, die Angebotssoftware, Antragsstrecken und Schnittstellen. Und das vor dem Hintergrund einer immer umfangreicheren Regulatorik.
Dies kann ein guter Anlass sein, die eigenen Systeme kritisch zu prüfen. Neue Produkte erfordern z.B. Änderungen im Vergütungsbereich. Oder können durch eine moderne Antragsstrecke deutlich besser abgesetzt werden. Ob CRM, Marketingautomation oder TAA.
Nutzen Sie hier unsere neutrale und für Sie zeitsparende Expertise im Bereich von Anwendersoftware. Wir haben den „Blick von außen“, begleiten Sie beim Softwareauswahlprozess. Und für Ihr Marketing verfügen wir über ein Netzwerk mit ca. 15.000 Branchenkontakten.
Kommen Sie gerne auf uns zu.
VSP Software Portal, 040 – 600 97 007, info@versicherungssoftwareportal.de