Finanzberater haben die Aufgabe, ihre Kunden bestmöglich zu Verwendung und Einsatz ihrer Werte wie Geld und Immobilien zu beraten. Dabei sind gerade auch vielen unbekannte Möglichkeiten ein Mittel zur Vertrauensbildung und Kundenbindung.
Stichworte heute: Familienstiftung!
von Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinker, UnternehmerKompositionen GmbH
Das Instrument der Familienstiftung sorgt für einen umfassenden Vermögensschutz bei Immobilienengagements. Das schafft steuerliche, rechtliche und strategische Vorteile.
Zwar steht der Immobilienmarkt derzeit wegen der wachsenden konjunkturellen Sorgen und steigenden Zinsen unter Druck. Aber langfristig stehen Immobilieninvestments für eine stabile Substanz, eine kontinuierliche Wertentwicklung und planbare Ausschüttungen. Daher zählen Wohn- und Geschäftsimmobilien zu den typischen Assets gerade wohlhabender Familien. Und diese suchen häufig nach Instrumenten, um Immobilienportfolios über die Generationen hinweg zu schützen und in der Familie zu erhalten.
Als interessante Alternative für strategische denkende Investoren hat sich die Familienstiftung herausgestellt. Im Unterschied zu Personen- oder Kapitalgesellschaften hat sie keine Anteile und keine Gesellschafter. Die Stiftung ist eine juristische Person, die „sich selbst gehört“. Denn nach der Übertragung an die Familienstiftung ist das Vermögen Eigentum dieser und damit vollständig dem Privatvermögen des Stifters entzogen. Die Familienstiftung übernimmt als selbstständiges Rechtsinstitut die Eigentümerrolle über ein Vermögen, das grundsätzlich nicht aufgespalten werden kann. Die Substanz bleibt hinter der Brandmauer der Familienstiftung generationenübergreifend erhalten.
Gerade bei Immobilienportfolios, die in den vergangenen Jahren stark ein Wert gewonnen haben, spielt die Familienstiftung ihre Stärke aus. Ein wesentlicher Punkt in der Immobilien-Vermögensverwaltung ist die Besteuerung der Erträge. Eine optimale ertragssteuerliche Struktur, wie sie die Familienstiftung bietet, schafft einen wesentlichen Mehrwert in der Asset Protection und unterstützt die langfristige Vermögensentwicklung. Nur ein Beispiel: Die Familienstiftung bietet als Grundstückseigentümerin den Vorteil, dass sie auf ihre Mieteinnahmen lediglich 15 Prozent Körperschaftsteuer zahlt und nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Das ist eine deutliche Erleichterung als bei Privatpersonen mit einer Steuerbelastung von bis zu 45 Prozent.
Durch den Übergang des Immobilienvermögens auf die Familienstiftung wird das Vermögen aus dem Privatvermögen und allen damit verbundenen Risiken herausgelöst. So wird beispielsweise jedes persönliche Haftungsrisiko vermieden. Und in der Stiftungssatzung – die einzig und allein durch den Stifter gestaltet wird – kann festgelegt werden, dass die begünstigte Familie die einzige Bezieherin der Erträge aus dem Immobilienvermögen sein soll. Je nach Ausgestaltung der Stiftungssatzung können bis zu 100 Prozent der Erträge der Stiftung (also die Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Veräußerung) an die bezugsberechtigten Familienmitglieder ausgeschüttet werden.
Das bedeutet: Die Familienstiftung bietet auch Immobilieninvestoren unter anderem einen Schutzwall vor den persönlichen Lebensrisiken der Familie, die Vermeidung von Erbstreitigkeiten und Sicherung des Familienfriedens in der Generationenfolge, die Vermeidung von Komplikationen bei grenzüberschreitenden Erbfällen, die Stiftungssatzung als generationenübergreifende Familienverfassung und die langfristige wirtschaftliche Planbarkeit der Erbschaftsteuer beziehungsweise Erbersatzsteuer.
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