Arbeitgeber scheuen oft den mit einem bAV-Geschäft verbundenen Einführungsaufwand, bestehende Informationspflichten und den damit einhergehenden Verwaltungsakt.

Einige Versicherer bieten deshalb Kunden ein eigenes bAV-Portal an, das Arbeitgebern die Möglichkeit bietet viele bAV-Verwaltungsvorgänge einfach und unkompliziert abzuwickeln.

Arbeitgeber können bAV-Verträge dadurch jederzeit, rund um die Uhr einsehen und Bearbeitungsstände im Blick behalten. Außerdem sind Änderungen, Reaktivierungen oder Meldungen mit wenigen Klicks erledigt (z.B. Beitrags-oder Adressänderungen, entgeltfreie Zeiten, Krankheit (Langzeitkrankheit) sowie Elternzeit) 

Mit spezialisierten Softwareanbietern haben Sie die Möglichkeit, mit Versichern bAV-Gruppenversicherungsverträge anzubieten und Arbeitgeber für sich und das Thema zu gewinnen.

Sie möchten wissen welche Portallösungen zu Thema bAV existieren, welche Softwareanbieter erste Wahl sind und was solche Lösungen leisten?

Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Sie erreichen uns telefonisch unter 040 600 97 007 oder senden Sie uns eine kurze E-Mail (klick). Wir nehmen gerne zu Ihnen Kontakt auf, beantworten Ihre Fragen und organisieren ein persönliches Webseminar zu diesem Thema.