In Deutschland gibt es 255.000 Grenzpendler und es werden mehr. Diese haben ein großes Problem! Alle wissen das, haben aber derzeit keine Lösung. 

Das Problem ist § 1 Absatz 6 der Musterbedingungen für Krankentagegeld.

Dieser besagt, dass sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf Deutschland beschränkt. 

Also wenn die Person in Deutschland arbeitet und im Ausland lebt, steht dieser im Leistungsfall kein Krankentagegeld zu. 

Deshalb gibt es den neuen Gesundheitsplan KTG Krankentagegeld für Grenzpendler. Dieser hat mehrere Alleinstellungsmerkmale

  1. Der Versicherungsschutz ist in allen an Deutschland grenzenden Staaten der EU aktiv und dadurch für Grenzpendler besonders attraktiv.
  2. Es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich und jeder Antrag wird garantiert angenommen! Dies gilt auch für unser KTE Krankentagegeld!

Wenn das noch nicht genug ist, hilft noch dieser Vertriebsansatz:

Im Rahmen der bKV kann der Arbeitgeber den Gesundheitsplan KTG und natürlich auch den KTE über die 50 € Sachbezugsgrenze steuerfrei als Mitarbeiterbenefit anbieten.
Gerade Betriebe können damit Fachkräfte aus dem Ausland anziehen und zur Beseitigung des Fachkräftemangels beitragen.

Nicht nur für Grenzpendler spannend:  

Das Krankentagegeld KTE können auch Angestellte und Selbständige, die in Deutschland leben und arbeiten, abschließen. Denn auch hier gibt es keine Gesundheitsprüfung und eine direkte Annahme. 

Eine Besonderheit, die es nur bei der Carta Mensch Stiftung Unterstützungskasse gibt. 

Die Aufnahme ist bei Antrag ohne Gesundheitsprüfung garantiert.

Die Carta Mensch Stiftung Unterstützungskasse bietet Vertrieben und Makler Angebote, mit denen die Versicherten mit Zusatzversicherungen monatlich an Beiträgen der Krankenkasse sparen, ohne auf Leistungen verzichten zu müssen. Ambulant, Stationär oder Zahnarzt, angestellt oder selbstständig beschäftigt, privat oder gesetzlich krankenversichert, jung oder alt.

Neugierig geworden? Dann sprechen Sie mit dem Vertriebsservice der CMS Unterstützungskasse.